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BEDIENUNGSANLEITUNG
Turmventilator
14657801
40 Watt
3 Geschwindigkeiten
120 Minuten Timer
KUNDENDIENST
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Sie auch im Internet zum Download
unter: www.kodi.de/tectro
KODi Diskontläden GmbH
Zum Eisenhammer 52
46049 Oberhausen
Deutschland
14657801
V1.1_05.22
REINIGUNG UND PFLEGE
Achtung! Lassen Sie das Produkt vor der Reinigung immer vollständig zum Stillstand
kommen und trennen Sie dieses von der Steckdose.
• Verwenden Sie zur Reinigung keine Lösungs- oder Scheuermittel, Metallbesteck oder
harte Bürsten.
• Tauchen Sie den Ventilator nicht in Wasser oder andere Flüssigkeiten. Es darf kein
Wasser auf oder in das Motorgehäuse des Ventilators tropfen.
• Trocknen Sie alle Bauteile gründlich ab, bevor diese gelagert werden.
• Lagern Sie das Gerät in einer kühlen, trockenen und sauberen Umgebung. Bewahren Sie
das Gerät außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren auf.
8 Verwenden Sie zur Reinigung ein weiches Tuch. Sollten sich Schmutz oder
Verunreinigungen nicht leicht entfernen lassen, verwenden Sie eine milde Seifenlauge.
TECHNISCHE DATEN
Nennspannung: 220 - 240 V~
Nennleistung: 40 W
Frequenz: 50/60 Hz
Schutzklasse: II
ENTSORGUNG
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet.
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten
Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in
spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden
können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen.
Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung
eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im
Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m²
für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer
Netzkabel in die
Aussparung des hinteren
Teils verlegen
Das vordere Teil des
Standfußes auflegen.
Das hintere Teil so
aufstecken, daß
die Schraublöcher
miteinander fluchten
Darauf achten, daß die
Öffnung des hinteren
Teils auf den Noppen des
Ventilatorbodens steckt
Schrauben einsetzen und
anziehen
Kunststoffmutter
aufsetzen und festziehen
Ventilator auf stabilen
und ebenen Untergrund
aufstellen
Netzstecker in Steckdose
stecken
Geschwindigkeitsstufe
auswählen
Oszillation einstellen
Zeitschaltuhr zur
automatischen
Abschaltung des
Ventilators einstellen
Nach Gebrauch/vor
Reinigung Netzstecken
ziehen
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft
Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch
bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lagerund
Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die
gesamten Lagerund Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben
die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer
Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei
rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät,
das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird.
Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige
Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem
Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2
oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ oder
„Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter).
Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines
Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe
bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche
Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar
beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für
Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones.
Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu
entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer
durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende
seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
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